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   BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22   

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BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22 (https://dejure.org/2022,42730)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2022 - 1 B 37.22 (https://dejure.org/2022,42730)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2022 - 1 B 37.22 (https://dejure.org/2022,42730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich erheblichernVerstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich erheblichernVerstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich erheblichernVerstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Es ist nicht dargelegt, dass und weshalb es sich dem Berufungsgericht auch ohne einen diesbezüglichen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, "ein Sachverständigengutachten zur aktuellen Lage bei der illegalen Ausreise" einzuholen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht, stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 20 und vom 11. Mai 2022 - 1 B 101.21 - juris Rn. 13).

    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10 und vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 AufenthG Nr. 58 Rn. 23).

  • BVerwG, 11.05.2022 - 1 B 101.21

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Es ist nicht dargelegt, dass und weshalb es sich dem Berufungsgericht auch ohne einen diesbezüglichen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, "ein Sachverständigengutachten zur aktuellen Lage bei der illegalen Ausreise" einzuholen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht, stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 20 und vom 11. Mai 2022 - 1 B 101.21 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10 und vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 AufenthG Nr. 58 Rn. 23).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Urteilsfindung (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 2 B 12.14 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 5 Rn. 17 und vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 07.10.2014 - 2 B 12.14

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Urteilsfindung (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 2 B 12.14 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 5 Rn. 17 und vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die das angefochtene Urteil tragende Erwägung weder im gerichtlichen Verfahren noch im Verwaltungsverfahren erkennbar thematisiert worden war (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - NVwZ 2010, 845 Rn. 14 jeweils m. w. N.).
  • VG Hamburg, 20.10.2021 - 10 A 80/20

    Zu den Voraussetzungen für eine Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie bzw.

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Der Hinweis, das Oberverwaltungsgericht habe sich auf "veraltete Ausführungen" im ablehnenden Bescheid der Beklagten gestützt, in dem ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 2015 zitiert worden sei, genügt dazu schon deshalb nicht, weil sich die Beschwerde nicht damit auseinandersetzt, dass das Auswärtige Amt ausweislich des Berufungsurteils in einer aktuellen Auskunft vom 22. September 2021 (zitiert bei VG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 10 A 80/20 - juris Rn. 30) an der 2015 getroffenen Einschätzung festgehalten hat.
  • BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09

    Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die das angefochtene Urteil tragende Erwägung weder im gerichtlichen Verfahren noch im Verwaltungsverfahren erkennbar thematisiert worden war (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - NVwZ 2010, 845 Rn. 14 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22
    Es ist nicht dargelegt, dass und weshalb es sich dem Berufungsgericht auch ohne einen diesbezüglichen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, "ein Sachverständigengutachten zur aktuellen Lage bei der illegalen Ausreise" einzuholen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht, stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 20 und vom 11. Mai 2022 - 1 B 101.21 - juris Rn. 13).
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